Verwaltung von Sondereigentum

- Abschluß und Kündigung des Mietvertrages

- Abnahme und Übergabe von Wohnungen

- Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden
   einschließlich Lieferanten, Handwerkern und Mietern

- Annahme, Verwahrung und Abrechnung der Mietkaution

- Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für den Mieter

- Kontrolle des baulichen Zustandes der Wohnung und Information über
  notwendige Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen